Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.04.2022
Veränderungen
07.04.2022
Abweisungen mangels Masse
18.01.2022
Veränderungen
18.01.2022
Löschungsankündigungen
06.12.2021
Abweisungen mangels Masse
08.11.2018
Veränderungen
03.08.2018
Veränderungen
05.06.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.02.2016 bis zum 31.12.2016
17.03.2016
Neueintragungen