Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.02.2024
Sonstiges
18.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2022
Eröffnungen
07.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2022
Eröffnungen
18.08.2022
Sicherungsmaßnahmen
09.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
03.04.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
24.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.03.2016 bis zum 31.12.2016
17.03.2016
Neueintragungen