Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
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11.06.2025
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11.06.2025
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11.06.2025
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11.06.2025
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15.10.2024
Sonstiges
01.10.2024
Eröffnungen
29.07.2024
Sicherungsmaßnahmen
05.12.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
04.07.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
10.02.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 30.09.2020
05.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 31.12.2019
18.01.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
23.09.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
09.10.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
19.02.2018
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
10.08.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.01.2016 bis zum 30.09.2016
24.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.03.2016 bis zum 02.03.2016
02.03.2016
Neueintragungen