Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
03.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
18.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.06.2023
Sonstiges
16.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
26.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
03.02.2021
Termine
29.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
29.06.2020
Termine
30.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.09.2019
Termine
16.07.2019
Eröffnungen
06.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
27.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
24.08.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.12.2015 bis zum 31.12.2015
19.02.2016
Neueintragungen