Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.02.2026
Löschungsankündigung
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.09.2024
Sonstiges
12.09.2024
Sonstiges
02.11.2020
Sonstiges
05.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
21.10.2019
Eröffnungen
18.10.2019
Sonstiges
02.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
05.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2016 bis zum 31.12.2016
14.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
08.02.2016
Neueintragungen