Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.03.2026
Löschungsankündigung
27.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
12.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.02.2020
Sonstiges
01.08.2018
Eröffnungen
30.05.2018
Sicherungsmaßnahmen
28.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 31.12.2016
28.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 31.12.2016
05.02.2016
Neueintragungen