Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.04.2025
Sonstiges
16.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2024
Sonstiges
22.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.12.2023
Sonstiges
13.07.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.01.2023
Sonstiges
24.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
03.08.2020
Eröffnungen
20.05.2020
Sicherungsmaßnahmen
05.02.2016
Neueintragungen