Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.03.2024
Abweisungen mangels Masse
17.08.2022
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
11.08.2022
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
11.08.2022
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
10.08.2022
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
30.11.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
18.11.2021
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
16.02.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
29.01.2021
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
18.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
10.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
21.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.10.2015 bis zum 31.12.2015
22.01.2016
Neueintragungen