Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.07.2023
Löschungsankündigung
04.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.02.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.02.2023
Sonstiges
20.07.2020
Termine
02.01.2020
Termine
16.09.2019
Termine
05.11.2018
Eröffnungen
22.10.2018
Eröffnungen
16.07.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.07.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.01.2016
Neueintragungen