Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.04.2024
Löschungsankündigung
31.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.11.2023
Sonstiges
12.10.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2023
Sonstiges
10.11.2020
Löschungen von Amts wegen
10.11.2020
Eröffnungen
31.08.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
13.01.2016
Neueintragungen