Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.09.2024
Sonstiges
21.11.2023
Sonstiges
09.05.2023
Sonstiges
06.02.2023
Eröffnungen
14.11.2022
Sicherungsmaßnahmen
07.11.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
29.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
29.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
14.09.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
25.03.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
28.07.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.12.2015 bis zum 31.12.2015
26.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
19.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.12.2015 bis zum 31.12.2015
22.12.2015
Neueintragungen