Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.04.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.01.2025 bis zum 16.01.2026
01.04.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.01.2024 bis zum 16.01.2025
01.04.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.01.2023 bis zum 16.01.2024
01.04.2026 Liquidationsschlussbilanz zum Geschäftsjahr vom 17.01.2026 bis zum 26.03.2026
31.03.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.01.2022 bis zum 16.01.2023
30.03.2026 Liquidationseröffnungsbilanz zum Geschäftsjahr vom 17.01.2022 bis zum 17.01.2022
17.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
17.01.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
17.01.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
17.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
17.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
17.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
15.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.12.2015
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