Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2024
Sonstiges
07.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.09.2023
Sonstiges
27.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
26.01.2023
Eröffnungen
22.12.2022
Sicherungsmaßnahmen
09.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
25.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
23.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
07.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
04.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
02.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.12.2015 bis zum 31.12.2015
22.12.2015
Neueintragungen