Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
01.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
13.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2021
Entscheidungen im Verfahren
31.03.2021
Termine
13.12.2019
Sonstiges
30.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
16.08.2019
Eröffnungen
15.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
18.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
08.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
11.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 25.04.2014 bis zum 31.12.2014
15.12.2015
Neueintragungen