Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2020
Termine
07.11.2018
Veränderungen
02.11.2018
Eröffnungen
15.10.2018
Sicherungsmaßnahmen
11.10.2018
Sicherungsmaßnahmen
05.10.2018
Sicherungsmaßnahmen
14.09.2018
Sicherungsmaßnahmen
04.09.2018
Veränderungen
28.03.2018
Veränderungen
06.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
19.02.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.12.2017
Veränderungen
24.07.2017
Veränderungen
06.07.2017
Veränderungen
04.07.2017
Veränderungen
23.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.12.2015 bis zum 31.12.2015
18.03.2016
Veränderungen
22.02.2016
Veränderungen
11.02.2016
Veränderungen
10.12.2015
Neueintragungen