Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Sonstiges
27.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.05.2024
Sonstiges
29.06.2023
Sonstiges
01.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2017
Sonstiges
01.09.2017
Eröffnungen
18.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
06.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
22.07.2010
Neueintragungen