Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.11.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
25.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.08.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.09.2020
Termine
23.03.2020
Sonstiges
05.02.2020
Eröffnungen
11.12.2019
Sicherungsmaßnahmen
07.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
23.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
02.12.2015
Neueintragungen