Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.07.2025
Löschungsankündigung
24.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2025
Sonstiges
17.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.01.2024
Sonstiges
03.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2015 bis zum 31.12.2015
03.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2015 bis zum 31.12.2015
16.03.2018
Termine
26.09.2017
Eröffnungen
02.12.2015
Neueintragungen