Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.03.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2025
16.04.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024
01.08.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2023
23.10.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
23.03.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022
06.05.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
01.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
09.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
11.02.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
18.09.2018
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
25.04.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
06.04.2018
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
06.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.11.2015 bis zum 29.02.2016
06.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.11.2015 bis zum 29.02.2016
18.11.2015
Neueintragungen