Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.03.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
25.03.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
17.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
31.01.2022
Sonstiges
31.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
31.01.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.05.2020
Termine
07.05.2019
Eröffnungen
02.01.2017
Eröffnungen
30.11.2016
Sicherungsmaßnahmen
17.11.2015
Neueintragungen