Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
25.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2025
Sonstiges
07.11.2024
Sonstiges
05.06.2019
Sonstiges
14.02.2019
Eröffnungen
15.01.2019
Sicherungsmaßnahmen
03.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
03.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
02.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.11.2015 bis zum 31.12.2015
02.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.11.2015 bis zum 31.12.2015
02.11.2015
Neueintragungen