Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.11.2024
Sonstiges
13.09.2024
Sonstiges
07.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.01.2024
Sonstiges
02.08.2018
Sonstiges
02.08.2018
Eröffnungen
29.06.2018
Sicherungsmaßnahmen
14.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
13.07.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
21.10.2015
Neueintragungen