Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
11.06.2025
Sonstiges
11.06.2025
Sonstiges
07.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
05.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
15.11.2021
Sonstiges
25.01.2021
Termine
16.12.2020
Termine
09.12.2020
Termine
07.09.2020
Termine
30.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
07.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
29.06.2020
Termine
09.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
24.02.2020
Termine
16.02.2020
Termine
08.04.2019
Sonstiges
12.03.2019
Eröffnungen
06.02.2019
Sicherungsmaßnahmen
26.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
29.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.09.2011
Neueintragungen