Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.10.2022
Löschungsankündigung
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
24.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
24.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
24.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.01.2020
Termine
14.06.2019
Sonstiges
13.02.2018
Löschungsankündigungen
03.11.2017
Eröffnungen
18.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
13.10.2015
Neueintragungen