Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
22.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2023
Sonstiges
27.02.2020
Eröffnungen
26.02.2020
Eröffnungen
01.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.09.2015 bis zum 31.12.2015
01.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.09.2015 bis zum 31.12.2015
06.10.2015
Neueintragungen