Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.01.2024
Sonstiges
24.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
28.09.2020
Termine
28.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
16.11.2017
Entscheidungen im Verfahren
03.04.2017
Eröffnungen
10.02.2017
Sicherungsmaßnahmen
22.07.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.12.2015
24.09.2015
Neueintragungen