Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025
11.08.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
21.08.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
05.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
31.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
08.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
08.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
17.06.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
17.06.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
26.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
26.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
29.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
29.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
12.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.09.2015 bis zum 30.06.2016
12.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.09.2015 bis zum 30.06.2016
06.10.2015
Berichtigungen
24.09.2015
Neueintragungen