Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.11.2019
Termine
31.10.2019
Sonstiges
31.10.2019
Eröffnungen
30.08.2019
Sicherungsmaßnahmen
28.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
18.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
18.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
31.07.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.07.2015 bis zum 31.07.2015
31.07.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.07.2015 bis zum 31.07.2015
15.09.2015
Neueintragungen