Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2019
Sonstiges
04.09.2019
Eröffnungen
25.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
07.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.06.2015 bis zum 31.12.2015
26.08.2015
Neueintragungen