Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.01.2026
Sonstiges
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.10.2024
Eröffnungen
23.07.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
17.06.2024
Sicherungsmaßnahmen
29.01.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
30.09.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
12.01.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
27.07.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
19.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
12.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
12.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.06.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.08.2015 bis zum 31.12.2015
21.06.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.08.2015 bis zum 31.12.2015
25.08.2015
Neueintragungen