Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.04.2019
Termine
30.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2014 bis zum 31.05.2015
24.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.05.2014
03.08.2015
Neueintragungen