Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2025
03.02.2026
Einreichung neuer Dokumente
05.08.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
19.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
19.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
25.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
02.07.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
15.05.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
21.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
29.06.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 30.06.2016
23.09.2015
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
03.08.2015
Neueintragungen