Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.01.2025
Sonstiges
10.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.01.2023
Sonstiges
27.03.2019
Sicherungsmaßnahmen
03.01.2019
Eröffnungen
03.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
07.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
11.07.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2016
02.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
27.07.2015
Neueintragungen