Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2024
Sonstiges
02.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2021
Termine
03.06.2020
Termine
17.04.2019
Sonstiges
14.03.2019
Eröffnungen
27.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.08.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.07.2015 bis zum 31.12.2015
27.07.2015
Neueintragungen