Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2021
Termine
05.04.2017
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2016
Eröffnungen
07.10.2016
Sicherungsmaßnahmen
16.07.2015
Neueintragungen