Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
02.02.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
02.12.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
20.06.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
12.05.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022
14.05.2022
Berichtigungen
07.04.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021
19.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
20.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
20.03.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
16.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
31.08.2017
Berichtigungen
20.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2016
31.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015
14.07.2015
Neueintragungen