Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2025
Sonstiges
10.07.2025
Sonstiges
03.02.2021
Termine
12.01.2018
Termine
01.12.2017
Eröffnungen
16.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
22.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.06.2015 bis zum 31.03.2016
08.07.2015
Neueintragungen