Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.11.2024
Sonstiges
25.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.07.2024
Sonstiges
20.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
31.08.2023
Sonstiges
25.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
24.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
24.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
25.07.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
11.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
15.07.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.12.2015
26.06.2015
Neueintragungen