Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.05.2025
Sonstiges
20.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.07.2024
Sonstiges
12.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.05.2024
Sonstiges
13.01.2022
Termine
02.10.2018
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2017
Eröffnungen
30.11.2017
Eröffnungen
06.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
12.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.04.2015 bis zum 31.12.2015
17.06.2015
Neueintragungen