Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.06.2019
Eröffnungen
17.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
02.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.06.2015 bis zum 31.12.2015
18.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.06.2015 bis zum 31.12.2015
09.07.2015
Berichtigungen
09.06.2015
Neueintragungen