Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.12.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
28.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
10.08.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
14.09.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
12.01.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
27.10.2021
Berichtigungen
23.06.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
26.06.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
07.05.2018 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.05.2017 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.06.2015
Neueintragungen