Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.04.2024
Sonstiges
04.03.2024
Sonstiges
08.07.2022
Sonstiges
25.01.2021
Termine
23.03.2020
Sonstiges
16.07.2019
Sonstiges
06.06.2019
Eröffnungen
17.07.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
27.04.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.03.2015 bis zum 31.12.2015
08.06.2015
Neueintragungen