Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.03.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
21.11.2017
Eröffnungen
10.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.04.2015 bis zum 31.12.2015
04.06.2015
Neueintragungen