Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.05.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2026
Sonstiges
23.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
28.05.2025
Sonstiges
14.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.10.2023
Sonstiges
17.10.2023
Sonstiges
07.05.2020
Eröffnungen
11.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
04.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.08.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
26.05.2015
Neueintragungen