Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
18.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.07.2025
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18.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2020
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21.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.03.2019
Termine
02.10.2017
Eröffnungen
28.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
19.05.2015
Neueintragungen