Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Sonstiges
21.10.2021
Sonstiges
03.08.2021
Sonstiges
06.08.2020
Sonstiges
15.02.2019
Veränderungen
01.02.2019
Eröffnungen
03.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
19.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.12.2015
07.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.05.2015 bis zum 31.12.2015
07.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.04.2015 bis zum 31.12.2015
19.05.2015
Neueintragungen