Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.04.2026
Einreichung neuer Dokumente
22.09.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
13.08.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
27.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
02.05.2023
Einreichung neuer Dokumente
15.09.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
27.08.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
17.06.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
06.08.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
19.12.2018
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
02.11.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
10.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
16.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 30.09.2015
19.11.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 30.09.2015
22.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
18.05.2015
Neueintragungen