Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
21.10.2025
Löschungsankündigung
11.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.06.2025
Sonstiges
14.03.2025
Sonstiges
10.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
29.09.2022
Sonstiges
05.08.2022
Sicherungsmaßnahmen
14.02.2022
Eröffnungen
09.02.2022
Eröffnungen
16.03.2021
Sicherungsmaßnahmen
03.08.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
30.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.03.2015 bis zum 31.12.2015
30.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.03.2015 bis zum 31.12.2015
30.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.03.2015 bis zum 31.12.2015
08.05.2015
Neueintragungen