Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
21.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2018
Entscheidungen im Verfahren
02.01.2018
Eröffnungen
27.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
30.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.05.2015 bis zum 31.12.2015
30.04.2015
Neueintragungen