Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.10.2025 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2025
29.11.2021 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020
29.11.2021 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021
18.11.2019 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
08.10.2018 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
03.11.2017 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017
27.01.2017 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 03.02.2015 bis zum 31.03.2016
29.04.2015
Neueintragungen